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Schulung Datenschutz (DSGVO)

## DATENSCHUTZ

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Datenschutz gilt grundsätzlich: ONLINE wie OFFLINE

 


Herausforderungen: Datenschutz und Datensicherheit ?

  • Zumeist parallele Verwaltungssysteme, basierend auf Software und Papier; nur wenige "papierlose" Unternehmen
  • Datenschutz bei Werbemaßnahmen
  • IT-Infrastruktur und hier vor allem die IT-Sicherheit
  • Inwieweit gilt die DSGVO überhaupt für KMU ?


Herausforderungen: Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit

  • Wie betrifft einen die DSGVO ?
  • Wie kommt man zu einem Verfahrensverzeichnis ?
  • Wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt ?
  • Wie mit Betroffenenrechten (z.B. Recht auf Auskunft) umgehen ?
  • Wie kann ein Costumer-Relations-Management-System (CRM) konform betrieben werden ?
  • Was muss alles bei der Datensicherheit getan werden ?
  • Und was kostet das alles ?


DSGVO: Gemeinschaftsrecht im Datenschutz

  • EU-Verordnung 2016/679 vom 27.4.2016 zum Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr
  • Die DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 direkt und unmittelbar
  • Durch die DSGVO erfolgt eine rechtliche Gleichbehandlung des Datenschutzes in Europa (spannend werden die Folgen des Brexit)


DSGVO: Was passiert ?

  • Grundsätze des Datenschutzes (z.B. Zweckbindung, Datenminimierung, Datensicherheit) bleiben enthalten, wurden aber weiterentwickelt und genauer spezifiziert

  • DSGVO gilt in der europäischen Union, dem europäischen Wirtschaftsraum sowie für Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind

  • Anwendbar auf personenbezogene Daten >> außer diese betreffen persönlichen / familiären Bereich (Haushaltsausnahme)



DSGVO: Was ändert sich ?

  • BDSG alt wird durch BDSG neu ersetzt. Alte Regelungen aus diesem Bereich müssen durch neue Regelungen ersetzt werden.

  • Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) als komplett neues Tool

  • Erweiterte/neue Rechte der Betroffenen

  • Umfasst nur noch natürliche Personen



DSGVO: Was ändert sich ?

  • Recht auf Vergessenwerden (Art. 17)

    • Erweiterung des Löschungsanspruches
    • Weitergabe des Wunsches auf Löschung durch Datenverarbeiter (Information an Auftragsverarbeiter vorgesehen)
  • Datenportabilität = gewünschte Datenweitergabe in strukturierter Form (z.B. bei Bankwechsel)

  • Profiling = Persönlichkeitsbewertung (Art 21)

    • Besondere Auskunftspflicht auch über technische Aspekte
    • Besonderes Widerspruchsrecht des Betroffenen


DSGVO Was ändert sich ?

  • Privacy by Design/by Default = Verarbeitung möglichst weniger Daten als "Grundeinstellung"

  • Bei Datenschutzpannen muss pro aktiv informiert werden

    • Meldung bei Schutzverletzung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden
    • Pflicht zur umfassenden Erteilung von Informationen zur Verletzung
  • Generell stehen nunmehr die Betroffenen im Mittelpunkt und nicht die Interessen von Unternehmen



DSGVO Was ändert sich ?

  • Datenschutzbeauftragter (Art 37)

    • Bei Datenverarbeitung durch Behörden/öffentliche Stellen
    • Bei umfangreicher, regelmäßiger Beobachtung von Personen als Kerntätigkeit
    • Bei Verarbeitung von sensiblen Daten als Kerntätigkeit
  • Behördliches One-Stop-Shop-Prinzip

  • Höhere Strafen

    • Bußgelder: 4% globaler Jahresumsatz oder 20 Mio. Euro (Art 83)
    • Betroffene kann sich an Behörde oder Gericht wenden


DSGVO Betroffenenrechte

  • Auskunft - Gefahr eines Flash-Mob (Art 15)
  • Löschung
  • Richtigstellung bzw Aktualisierung
  • Einschränkung der Verarbeitung


DSGVO Herausforderungen für Unternehmen

  • Erstellung des Verfahrensverzeichnisses

    • Zweck der Verarbeitung
    • Rechtmäßigkeit
    • Aufbewahrungsfristen
  • Implementierung von Prozessen

    • Beauskunftung
    • Löschung
    • Datenschutzpannen (Data Breaches)


DSGVO Herausforderungen für Unternehmen

  • Umgang mit den Rechten der Betroffenen

  • CRM-Systeme vor der DSGVO und "jetzt"

  • Vertragliche Regelung von Auftragsdatenverarbeitung

  • IT-Sicherheit konform mit DSGVO

  • Beziehung zu anderen Unternehmen/Organisationen/Kanzleien

    • Unlauterer Wettbewerb?


Interne Anweisungen im Unternehmen

  • Clean Desk Policy

    • MitarbeiterInnen zum Thema Satenschutz schulen
    • Keine sensiblen Dokumente frei zugänglich am Arbeitsplatz
    • Computer/Smartphones/Tablets sperren
  • Security Policy

    • "lebendes Dokument", das die Unternehmenspolitik zum Datenschutz und IT-Sicherheit abbildet
    • z.B. Grundsätze zur Passwortvergabe, Umgang mit Notebooks im Außendienst, Verwendung von privaten Smartphones oder Software auf dienstlich zu nutzenden Geräten (WhatsApp/Facebook/etc.)


Interne Anweisungen im Unternehmen

  • Wie geht man mit Papier um ?

    • Wer hat Zugang zu Papierakten ?
    • Wie werden Informationen an Dritte weitergegeben (z.B. per Telefon? nur schriftlich? Email?)
  • Wie werden Datenpannen (Data Breaches) vermieden ?

    • Datenweitergabe an Unberechtigte
    • Kontrollverlust über Daten, zB durch Verlust eines Devices
    • Umgang mit potentiellen Phishing-Mails etc.


Verfahrensverzeichnis im Unternehmen

  • Verzeichnis nach Art 30 DSGVO

    • Ab 250 Mitarbeiter
    • jedenfalls ist Art 30 Abs 5 jedoch sehr weit gefasst, d.h. im Zweifel ein Verzeichnis anlegen
  • Verzeichnis Inhaltlich

    • Wo werden Daten verarbietet (Software, Papierakte, Excel)
    • Wer sind Betroffene (Mandanten, Mitarbeiter, Kollegen, Dritte)
    • Zu welchem Zweck werden Daten verarbeitet
    • Auf Basis von Gesetz/Vertrag/Einwilligung
    • Weitergabe an Dritte


Ablaufprozesse für Betroffene im Unternehmen

  • Auskunft (Art 15)

    • Binnen vier Wochen
    • Wie können Daten möglichst rasch ermittelt werden ?
    • Formulare für Beauskunftung und Beantwortung
  • Löschung/Richtigstellung/Aktualisierung

    • Behaltefristen definieren für Daten
    • Sicherstellung der technischen Löschung/Anonymisierung
    • Löschanspruch des Betroffenen teilw. eingeschränkt, vor allem bei Entzug der Zustimmung zur Datenverarbeitung


Ablaufprozesse für Betroffene im Unternehmen

  • Pflege des Verfahrensverzeichnisses

    • Neue Software muss eingetragen werden
  • Datenpannen

    • Binnen 72 (Real-)Stunden zu melden
    • Liegt eine Datenpannen vor ?
    • Wer ist Betroffener ?
    • Wer ist zu informieren ?
    • Wie kann Schaden begrenzt werden ?
    • Wie können gleiche/gleichartige Pannen zukünftig vermieden werden ?


Datenschutzbeauftragte im Unternehmen

  • Geregelt in Art 37 ff
  • In bestimmten Fällen zwingend vorgesehen
  • Kann freiwillig bestellt werden
  • Datenschutzbeauftragter kann intern oder extern sein
    • Intern Stellung in Richtung Betriebsrat (Kündigungsschutz)
    • Extern ist Haftung relevant


Auf der Website des Unternehmens

  • Datenschutzerklärung erforderlich - Warum ? (Art 13/14 und § 13 Abs. 1 Telemediengesetz)

    • Cookie-Erklärung
      • Rechtlich: „Tracking Cookies dürfen nur noch mit ausdrücklicher, informierter, nachweisbarer und widerrufbarer Einwilligung gesetzt werden.“
      • Erlaubt: First Party Cookies, die für eine Webseite erforderlich sind.
        - Warenkorb-Cookies
        - Cookies für LogIns
        - Cookies die eine Länder- oder Sprachauswahl betreffen
        - Cookies, für die Cookie Einwilligung
    • Impressumspflichten
  • Datenschutzerklärung - Inhaltlich

    • Wer verarbeitet die Daten/erfolgt eine Weitergabe ?
    • Welche Daten werden wie/zu welchem Zweck verarbeitet ?
    • Welche Cookies/Plugins werden verwendet ?
    • Wo kann ich mich über meine Daten informieren bzw. diese löschen lassen ?


Einzelfragen

  • CRM

    • Im Falle von Newslettern usw. relevant
    • Bewerbung von Kunden erfordert i.d.R. seine Zustimmung
    • Sollte gegebenenfalls angepasst werden
  • Bewerberdatenbank

    • Datenverarbeitung nur zum Zweck der Postenbesetzung (Vorvertrag)
    • Evidenzhaltung nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich
    • Behaltefrist (ohne Zustimmung): 6 Monate nach Postenbesetzung (Gleichbehandlung)


Fragen und Antworten (Q&A)

Frage
Antwort

  • Wie geht man mit Email-Listen bzw. Kundendaten[banken] um ?

  • SICHERSTELLEN: AUSSCHLIESSLICH !!!BCC!!! VERSAND
  • Zwar praktisch, aber (rechtlich) keine gute Idee
    Betroffene Person möchte nicht mehr ...
  • WhatsApp teilt Daten mit Facebook = Gefahr der (unsicheren) Übertragung in die USA als EU-Drittland
  • Weiterhin (zumeist) keine Zustimmung der Betroffenen = gespeicherte Kontakte) zur Übertragung
  • Diese Methoden sind Tabu
    • Verflossene Kontakte aufwärmen.
    • E-Mail-Listen kaufen.
    • Per Telefon anfragen, wie’s so läuft.

Frage
Antwort

  • WhatsApp/Facebook/Twitter/Social Media auf dem Diensthandy ?

  • Zweck der Verarbeitung: wozu werden die Daten benötigt/verarbeitet ?
  • Insbesondere beim Marketing kein Vertrag sondern Zustimmung benötigt
  • Zustimmung muss informieren, freiwilllig und ausdrücklich erfolgen plus Aufklärung über Betroffenenrechte
  • Zustimmung dokumentieren!
  • CRM-Systeme müssen entsprechend angepasst werden

Frage
Antwort

  • Dokumentation ?

  • Nunmehr Verpflichtung zum Verfahrensverzeichnis (Art 30 DSGVO) - verpflichtend jedenfalls ab 250 MA oder wenn Verarbeitung "nicht nur gelegentlich" erfolgt.
  • Inhalte z.B.
    • Name & Kontakt des Verarbeiters
    • Zweck der Verarbeitung
    • Kategorisierte Daten !
    • Rechtsgrundlage

Frage
Antwort

  • Welche Zwecke der Datenverarbeitung gibt es ?

  • Datenschutz folgt der Zweckbindung, dh keine Daten nur weil "nice-2-have"
  • Zweck an sich nicht vorgeben (außer durch andere Gesetze beschränkt bzw. keine illegalen Zwecke)
  • Zweck muss argumentiert werden
  • Datenverarbeitung nur auf Basis dieses Zweckes und auch nur die notwendigen Daten

Frage
Antwort

  • Form der Einwilligung ?

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art 6 DSGVO (Zustimmung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)

  • Bedingungen für die Einwilligung nach Art 7 DSGVO

    • Nachweis der Einwilligung
    • Verständlichkeit/Informiertheit
    • Widerruf möglich
    • Freiwilligkeit (im Arbeitsverhältnis oft fraglich)
  • Im Web auch über Masken/Checkboxen möglich

Frage
Antwort

  • Was sind Auftragsverarbeiter ?

  • Definitionen nach Art 4 DSGVO
  • Art 4 Z 7 DSGVO: Verantwortlicher = Verarbeiter von personenbezogenen Daten
  • Art 4 Z 8 DSGVO: Auftragsverarbeiter = verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen = Externer

Frage
Antwort

  • Löschung von Daten ?

  • Löschung nach Ende der Behaltefrist bzw. kein Zweck mehr
  • Grundentscheidung: möglichst viele Daten möglichst lange ODER möglichst wenige Daten möglichst kurz
  • Löschung oder Anonymisierung dokumentieren (Anonymisierung = entfernen jeglichen Personenbezuges)
  • Achtung Relevanz beim Backup >> erneute Löschung nach Restore (Einspielen); Aber vorher, bevor das Backup wieder betrieblich genutzt wird.

Frage
Antwort

  • Verwendung der Einwilligung der Betroffenen

  • Einwilligung immer mit möglichst konkretem Zweck bzw. Informationen welche Daten verarbeitet werden und die Betroffenenrechte
  • Einwilligung kann nicht mehr in AGB oder Vollmacht generell erklärt werden
  • Im Unternehmen sollte eher mit Verarbeitung aufgrund Gesetz oder Vertrag gearbeitet werden, Zustimmung nur im CRM-Bereich

Frage
Antwort

  • Konzerne und Datenverarbeitung

  • An sich kein Konzernprivileg, zu beachten wenn Daten die jeweilige wirtschaftliche Entität (z.B. GmbH) verlassen
  • Entweder gemeinsame Verantwortliche oder System von Auftragsdatenverarbeitung – in beiden Fällen schriftliche Vereinbarung notwendig
  • Zu beachten auch, ob die Daten den EU-Wirtschaftsraum verlassen

Frage
Antwort

  • Wie ist zu beauskunften ?

  • Beauskunftung in Art 15 DSGVO vorgegeben – Verarbeitungszweck
    – Datenkategorie
    – Datenempfänger
    – Dauer der Aufbewahrung
    – plus Datensätze als Kopie

  • Gerade Emails sind problematisch, da sowohl Kommunikationstool als auch Geschäftsbrief, hier kann nur auf die "Existenz" hingewiesen werden, zuerst nicht beauskunften

Frage
Antwort

  • Datenspeicherung in der Cloud

  • … es kommt darauf an
  • Problem, wenn Cloud unsicher und Daten in ein unsicheres Drittland übertragen werden
  • Daher Cloud-Services primär in der EU heranziehen plus entsprechenden Vertrag
  • Zu beachten auch, ob Service nach dem follow-the-sun-Prinzip = Daten zwar auf Server in der EU, jedoch weltweiter Zugriff durch jene Filiale, die gerade geöffnet ist

Frage
Antwort

  • B/W-List ?

  • Für bestimmten Datenverarbeitungen ist Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) vorgesehen
  • Datenschutzbehörde hat B/W-Liste angekündigt – White: Keine DSFA notwendig, betrifft wohl jetzige Standardanwendungen
    – Black: Jedenfalls eine DSFA notwendig

• Derzeit leider noch keine Liste vorhanden



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